CMS gilt als einer der besten Ansprechpartner für eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung. Das äußerst stabile Team um Martina Hidalgo und Daniel Ludwig erntet Lob für seine Expertise bei der Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen und berät regelmäßig zu damit verbundenen Entlassungen neben der Mitarbeiterbindung. Die Unterstützung bei der Mitbestimmung und die damit verbundene Umwandlung einer AG in eine SE sind weitere Kernbereiche der Stärke, die häufig von dem renommierten Björn Gaul betreut werden, der auch bei Vergütungsstrukturanpassungen berät. Gerlind Wisskirchen ist in der strategischen Beratung internationaler Unternehmen in tarifrechtlichen Fragen gut versiert, während Nina Hartmann die Hauptansprechpartnerin für Unternehmenstransaktionen und Outsourcing sowie Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten ist. Das Trendthema legaltech gehört zum Tagesgeschäft des Teams mit entsprechenden Anwendungen in Risikoklassifizierungen und dem Einsatz von externem Personal. Watson Farley & Williams LLP unterstützt große Konzerne und Unternehmen arbeitsrechtlich mit komplexen Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen, wie z. B. groß angelegten Personalabbauprojekten. Teamleiter Nikolaus Krienke konzentriert sich auf Arbeitsverfassungs- und Tariffragen und kümmert sich auch um die Datenschutzarbeit. Andreas Wiegreffe befasst sich mit arbeitsrechtlichen Aspekten, die sich aus Transaktionen ergeben, sowie mit den Aspekten der Restrukturierung von Unternehmen. Anne Kleffmann wechselte Mitte März 2019 zu Latham & Watkins LLP, Philipp Byers kam im Januar 2020 von LUTZ | ABEL RECHTSANWALTS PARTG MBB.
Zusammen mit zwei neuen Mitarbeitern wird er die Restrukturierungspraxis des Unternehmens in München weiter stärken. Im Vergleich zu den EU-28-Durchschnitten sind Probleme im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in Deutschland seltener. Darüber hinaus scheint es keine großen geschlechtsspezifischen Unterschiede in den Häufigkeiten der gemeldeten Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu gibt. Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in Deutschland hat sich seit 2011 verschlechtert, was auch in vielen anderen EU-28-Ländern zu beobachten ist. Deutsche Tarifverträge regeln die Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer, wie Lohnniveau, Mindesturlaubsansprüche usw. Die in den Tarifverträgen vorgesehenen Regelungen sind für die Arbeitnehmer in der Regel günstiger als die gesetzlichen Regelungen. So können tariflich mehr Urlaubstage und ein höherer Mindestlohn festgelegt werden. Die Überwachung psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz ist in Deutschland ein großes Thema, da psychische Störungen für eine wachsende Zahl von Tagen der Abwesenheit von der Arbeit und für lange Krankheitsurlaube verantwortlich sind. Die geltende Regelung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbschG), das seit Dezember 2013 vorsieht, dass Arbeit nachteilige Auswirkungen auf die psychische Gesundheit haben kann und dass Arbeit nicht so gestaltet werden sollte, dass sie solche Risiken nicht birgt. Das Gesetz legt fest, wie psychosoziale Risiken bewertet werden sollten, und gibt der Arbeitsaufsichtsbehörde die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften.
Bei laufender Nichteinhaltung hat der Arbeitgeber eine Geldbuße zu zahlen. Das vorherrschende Merkmal der Tarifverhandlungen in Deutschland sind sektorale Tarifverhandlungen, und Vereinbarungen werden in der Regel auf regionaler Ebene abgeschlossen. Nach Erhebungsdaten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sind Vereinbarungen mit einem Arbeitgeber von untergeordneter Bedeutung und ihr Anteil in den letzten Jahren nur leicht gestiegen. In Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten muss die Kündigung von Arbeitnehmern, die seit mehr als sechs Monaten beschäftigt sind, „sozial gerechtfertigt” sein.