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f, DSGVO). Bei der Datenerhebung müssen die betroffenen Personen über den Umfang der Datenerhebung, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Dauer der Datenverarbeitung, die Weitergabe von Daten an Dritte und/oder außerhalb der EU sowie über die ausschließlich algorithmische Entscheidungsfindung informiert werden. Betroffene Personen müssen über ihre Datenschutzrechte im Rahmen der DSGVO informiert werden, einschließlich ihres Rechts, die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen, über ihr Recht, ihre personenbezogenen Daten einzusehen und einen Überblick über ihre Verarbeitung zu erhalten, über ihr Recht, eine tragbare Kopie der gespeicherten Daten zu erhalten, über das Recht auf Löschung von Daten unter bestimmten Umständen, das Recht, jede automatisierte Entscheidungsfindung, die ausschließlich algorithmisch getroffen wurde, anzufechten, und das Recht, Beschwerden bei einer Datenschutzbehörde einzureichen. Daher müssen der betroffenen Person gegebenenfalls auch Kontaktdaten für den für die Verarbeitung Verantwortlichen und deren benannter Datenschutzbeauftragter zur Verfügung gestellt werden. [21] [22] Unser Datenschutzbeauftragter unterstützt Sie als Ihre Ansprechpartner in allen datenschutzrelevanten Fragen: Artikel 25 schreibt vor, dass der Datenschutz in die Entwicklung von Geschäftsprozessen für Produkte und Dienstleistungen einfließen muss. Datenschutzeinstellungen müssen daher standardmäßig auf einem hohen Niveau festgelegt werden, und der für die Verarbeitung Verantwortliche sollte technische und verfahrenstechnische Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung während des gesamten Verarbeitungslebenszyklus der Verordnung entspricht. Die für die Verarbeitung Verantwortlichen sollten auch Mechanismen implementieren, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nicht verarbeitet werden, es sei denn, dies ist für jeden spezifischen Zweck erforderlich. Diese Zwecke umfassen auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung gemäß Ar.

6 Abs. 1 lit. f, DSGVO). Die Pseudonymisierung ist eine Technologie zur Verbesserung des Datenschutzes und wird empfohlen, um die Risiken für die betroffenen betroffenen Personen zu verringern und auch für die Verarbeitung Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter bei der Erfüllung ihrer Datenschutzverpflichtungen zu helfen (Erwägungsgrund 28). [25] Die Daten werden auch in den Protokolldateien unseres Systems gespeichert.

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