Die meisten Sozialpartnerorganisationen bevorzugen ein Mittel zur Modernisierung der Tarifverhandlungen auf Branchenebene, das dem Weg der „regulierten Dezentralisierung” folgt. Die Anwendung von „Öffnungsklauseln” und anderen Bestimmungen zur Differenzierung in Branchentarifverträgen ist zum prominentesten Instrument dieser Art geworden. Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Wirtschaft und Sozialwissenschaften (WSI), das 40 Haupttarifbereiche in Deutschland abdeckt, wurden in den letzten Jahren immer mehr Öffnungsklauseln („Deregulierung, Differenzierung und Dezentralisierung des Flächentarifes”) abgeschlossen. Eine Bestandsaufnahme neuer Entwicklungstendenzen in der Tarifpolitik”, Reinhard Bispinck, in: WSI-Mitteilungen Nr. 8 (1997)). Verhandlungen finden in der Regel zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden statt. Die Vereinbarungen sind für Gewerkschaftsmitglieder (in der Regel für alle Arbeitnehmer) und die Mitglieder der Arbeitgeberorganisationen, die sie unterzeichnen, rechtsverbindlich. Martin Kannegiesser, Vorsitzender der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie (Gesamtmetall), empfahl in einer Presseerklärung anderen Tarifverhandlungsregionen, die Bestimmungen des Pilotvertrages in Baden-Württemberg zu übernehmen. Er forderte auch ein Ende der politischen Debatte über die Einführung eines nationalen Mindestlohns für Leiharbeit, da zwei neue Vereinbarungen Leiharbeitnehmern eine bessere Bezahlung und die Aussicht auf eine Aufnahme als festangestelltes Personal garantierten.
Öffnungsklauseln, die es dem Betriebsrat ermöglichen, Regelungen auszuhandeln, die weniger günstig sind als die in der Vereinbarung auf Branchenebene vorgesehene, um den besonderen Umständen ihres Arbeitgebers Rechnung zu tragen, werden als wichtiges Weg angesehen, um dem System Flexibilität zu bieten. Ein bekanntes Beispiel war der 2004 von der IG Metall unterzeichnete Pforzheimer Vertrag, der später in einen allgemeineren Tarifvertrag zur Arbeitsplatzsicherheit integriert wurde. Dies ermöglicht es dem Betriebsrat, Arbeitszeitverkürzungen und befristete Löhne zu vereinbaren, um Entlassungen zu vermeiden.