Bevor Sie einen Mietvertrag abschließen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie sich über die Bedingungen im Klaren sind. Wenn Ihr Vertrag keine zusätzlichen Kosten vorgibt, abgesehen von der Miete, dann können Sie davon ausgehen, dass alle angemessenen Kosten in der angegebenen Zahl für die Miete enthalten sind. Offensichtlich ist es jedoch am besten, vor der Unterzeichnung zu überprüfen, so dass Sie genau wissen, was Ihre Verbindlichkeiten sein könnten. Sollte sich jedoch herausstellen, dass die vom Vermieter in Rechnung gestellte Anfangsmiete deutlich höher ist als die bisherige Miete für dieselbe Immobilie oder dass sich der Mieter aufgrund persönlicher oder familiärer Härteoder aufgrund der auf dem lokalen Mietwohnungsmarkt herrschenden Bedingungen gezwungen sah, den Mietvertrag abzuschließen, so kann der Mieter die ursprüngliche Miete innerhalb von 30 Tagen nach Besitz der Immobilie als missbräuchlich anfechten. Mieten ist in der Schweiz üblich. Etwa 40 % der Menschen besitzen ein Eigenheim, während 60 % der Wohnungen Mietwohnungen sind. In beliebten Städten wie Zürich, Basel und Genf sind die Mietpreise sogar noch höher und in ländlichen Gebieten etwas niedriger. Da so viele Menschen jeden Alters und jeder Familiäre neragen, gibt es eine breite Palette von Immobilientypen zur Verfügung. Sie finden alles von schicken Wohnungen im Stadtzentrum bis hin zu ehemaligen Bauernhäusern und sogar dem seltsamen Schloss. Allerdings kann es schwierig sein, einen tollen Wohnort in der Schweiz zu finden – vor allem in den größeren Städten. Mehr als 60% der Menschen vermieten ihre Häuser in der Schweiz, aber es gibt einen Mangel an Wohnungsbestand, der jederzeit vermietet werden kann. Es lohnt sich, etwas zu recherchieren, bevor Sie sich in der Gegend niederlassen, in der Sie leben möchten, da einige Stadtteile besonders schwierig sind, wenn es darum geht, ein Miethaus zu finden. Kündigung und Verlängerung des Mietvertrages Der Mietvertrag kann entweder vom Mieter oder vom Vermieter gekündigt werden.

Die festen Termine und Kündigungsfristen sind im Vertrag angegeben. Während der Mietdauer kann der Mieter die Miete als ungerecht anfechten und verlangen, dass sie zum nächsten Kündigungstermin herabgesetzt wird, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass der Vermieter aufgrund wesentlicher Änderungen der Berechnungsgrundlage, insbesondere einer Kostensenkung, eine übermäßige Rendite von der mietberechtigten Immobilie erhält. Nur bei mittelschwerem oder schwerem Mangel hat ein Mieter das Recht, vom Vermieter die Begesuche des Mangels zu verlangen. Neben dem Recht auf Nachbesserung hat ein von Mängeln betroffener Mieter Anspruch auf Mietminderung und Entschädigung. Bei einem schwerwiegenden Mangel, der das Wohnen in einer Immobilie erheblich beeinträchtigt oder gar unmöglich macht, kann der Mieter den Mietvertrag auch fristlos kündigen, sofern der Mieter den Schaden nicht verursacht hat.

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