Die vorgelegten Daten deuten darauf hin, dass die TAW für viele Personen, die sonst arbeitslos geblieben wären, eine Brücke zum Arbeitsmarkt darstellt. Eine strikte Anwendung der Gleichbehandlungsklausel würde daher nicht nur den Charakter des TAW verändern und ihn in einen normalen Vermittlungsdienst verwandeln, sondern würde auch die Beschäftigungsaussichten derjenigen untergraben, die derzeit von der Expansion des TAW-Marktes profitieren. Darüber hinaus wäre eine strikte Anwendung der Gleichbehandlungsklausel insbesondere für kleinere Agenturen und für Aufträge in Nichttarifvertragen nicht durchführbar. Bürokratie- und Informationskosten könnten auf ein unerschwingliches Niveau steigen. Nichtsdestotrotz kritisiert die IG Metall beispielsweise sehr, dass Unternehmen in anderen Branchen als der TAW eigene Zeitarbeitsfirmen gründen, die im Verdacht stehen, die geltenden kollektiven Standards zu untergraben. Dass dieselbe Gewerkschaft den allgemein unabhängigen Charakter des TAW-Sektors anerkennt, zeigt jedoch eine gemeinsame Erklärung der Frankfurter IG Metall und zweier Arbeitgeberverbände, des Bundesverbandes der privaten Arbeitsagenturen (BZA) und des Verbandes Deutscher Zeitarbeitsfirmen (iGZ), die am 11. April 2008 veröffentlicht wurde. Der Tarifvertrag sieht vor, dass Unternehmen, die gezwungen sind, von diesen Optionen abzuweichen, abweichen. Befindet sich ein Unternehmen in ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten, soweit sein Beschäftigungsniveau beeinträchtigt wird, ist es nicht verpflichtet, diese Klauseln für Lehrlinge einzuhalten. Dasselbe gilt, wenn persönliche Gründe eine weitere Anstellung eines Lehrlings rechtfertigen. Im ersten Fall muss der Betriebsrat der Verzögerung zustimmen, im zweiten falles muss nur die Geschäftsführung zustimmen.
[Korrespondent:] Wenn ja, geben Sie bitte Details an. Hervorzuheben sind insbesondere Vereinbarungen, die Bedingungen für die Parität mit Festangestellten im Nutzerunternehmen haben. Der Tarifvertrag war hart umkämpft. Die Gewerkschaft IG Metall hat in den vergangenen Wochen eine Reihe von Warnstreiks gestartet, um ihrer ursprünglichen Forderung nach einer Lohnerhöhung von 6 Prozent nachzugehen. Arbeitgeber und Gewerkschaftsvertreter einigten sich auch auf die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für zwei Jahre von 35 auf 28 Stunden pro Woche reduzieren, wenn sie sich um Kinder oder ältere Angehörige kümmern müssen. Am 19. Mai 2012 begrüßte der Vorsitzende von Südwestmetall, Rainer Dulger, den jüngsten Kompromiss in der Metallindustrie (siehe Pressemitteilung). Seiner Ansicht nach ließ die neue Vereinbarung den Unternehmen Raum, flexibel mit den Vorschriften über die Bindung neu qualifizierter Lehrlinge und die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern umzugehen. Der Südwestmetall-Vorsitzende betonte zudem, dass die Lohnerhöhung von 4,3 Prozent die positive wirtschaftliche Entwicklung in der Branche widerspiegele, von der die Beschäftigten profitierten. Nach wochenlangen erbitterten Kämpfen ist endlich ein Tarifvertrag für die deutsche Metall- und Elektroindustrie zustande gekommen. Die Arbeitnehmer konnten höhere Löhne und flexiblere Arbeitszeiten sichern.
In seiner Stellungnahme zu demselben Vorschlag stellte das iGZ fest, dass eine strikte Anwendung einer Gleichbehandlungsklausel den bürokratischen Aufwand auf ein inakzeptables Niveau erhöhen würde. IGZ begrüßte jedoch die Klausel, wonach ein angemessenes Sozialschutzniveau auch durch Tarifverträge gewährleistet werden könnte. Darüber hinaus hat iGZ von Anfang an gegen jede Aufnahme von TAW in die Dienstleistungsrichtlinie im Binnenmarkt einspruchswillen. Im Mai 2012 unterzeichneten die Sozialpartner der deutschen Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg einen neuen Tarifvertrag.