Anmerkungen: 1) Möglichkeit, eine freiwillige Betriebsvereinbarung über eine flexible gewinnorientierte jährliche Bonuszahlung in einer Spanne zwischen 90 % und 120 % des Monatsgehalts auszuhandeln. 2) Möglichkeit, eine freiwillige Betriebsvereinbarung über eine variable gewinnbasierte jährliche Bonuszahlung in einer Spanne zwischen 70% und 130% des Monatsgehalts auszuhandeln. 3) Möglichkeit, eine freiwillige Betriebsvereinbarung über höhere oder niedrigere Jahresboni in einer Spanne zwischen 95% und 125% in Westdeutschland und 50% –80% in Ostdeutschland auszuhandeln. 4) Plus 25,56 € pro Kind 5) Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen: 60% 6) Ost-Berlin: 52,5% 7) Möglichkeit, einen freiwilligen Betriebsvertrag über eine jährliche Bonuszahlung in einer Spanne zwischen 37,5% und 77,5% des Monatsgehalts je nach wirtschaftlicher Situation des Unternehmens auszuhandeln. 8) Verhandlungsregion Osnabrück: 27,5% –57,5%; Südwürttemberg-Hohenzollern 30%–60% 9) Ost-Berlin und Brandenburg: 25% –55% In Sachsens Privatwirtschaft müssen 26,61 Euro für jede absolvierte Arbeitsstunde ausgegeben werden. Für das verarbeitende Gewerbe (Industrie) sind es 27,58 Euro; und für den Dienstleistungssektor sind es 26,53 Euro pro Arbeitsstunde. Nach einer Auswertung des WSI-Kollektivvertragsarchivs gibt es in den meisten Branchen Vereinbarungen, die einen Weihnachtsbonus vorsehen. Meistens wird der Bonus als Prozentsatz des durchschnittlichen Monatslohns festgesetzt. Der Betrag ist jedoch je nach Sektoren sehr unterschiedlich – siehe Tabelle 2 unten.

In einigen Branchen gibt es auch deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. 2018 betrug die Vergütung pro Beschäftigten (=Arbeitskosten) in Sachsen durchschnittlich 35.858 Euro. Das Gehalt, mit dem Sie rechnen können, hängt auch davon ab, wo Sie in Deutschland leben. In der Regel werden die größeren Städte höhere Gehälter anbieten, um höhere Lebenshaltungskosten auszugleichen. Auch Arbeitsplätze in Ostdeutschland haben in der Regel ein geringeres Gehalt. Die folgende Tabelle zeigt, wie die durchschnittlichen Jahresgehälter in den einzelnen Bundesländern vom Durchschnittsgehalt in Deutschland insgesamt abweichen: Daten, die im November 2011 vom Hans-Böckler-Stiftungswerk (WSI) veröffentlicht wurden, zeigen, dass mehr als die Hälfte aller deutschen Arbeitnehmer eine zusätzliche Jahresvergütung in Form eines Weihnachtsbonus erhalten. Die Daten zeigen auch, dass weit mehr Arbeitnehmer, die unter einen Tarifvertrag fallen, einen Weihnachtsbonus erhalten als Arbeitnehmer, die nicht versichert sind. Die meisten branchenübergreifenden Tarifverträge bieten einen Weihnachtsbonus, aber die tariflichen Tarife sind von Branche zu Branche sehr unterschiedlich. Die Studie zeigt, dass 71 % der Tarifbeschäftigten einen Weihnachtsbonus erhalten, verglichen mit nur 43 % der Arbeitnehmer, die nicht unter Tarifverträge fallen. Während 60 % der Befragten in Westdeutschland sagten, sie erhielten einen Weihnachtsbonus, gaben nur 39 % der Befragten in Ostdeutschland eine solche Zahlung an. Frauen erhalten seltener einen Weihnachtsbonus, 53 % melden solche Zahlungen im Vergleich zu 57 % der Männer.

Zwei Drittel der Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten sollen einen Weihnachtsbonus erhalten, während es in kleineren Betrieben mit weniger als 100 Beschäftigten nur 48 % sind (Tabelle 1). 2018 belief sich die Vergütung pro Beschäftigten (=Arbeitskosten) in Sachsen im verarbeitenden Gewerbe und im Dienstleistungssektor auf 35.858 Euro. Die höchsten Vergütungen wurden 2018 im verarbeitenden Gewerbe (40.671 Euro/Arbeitnehmer) und im Bereich „Verwaltungs- und Unterstützungsdienstaktivitäten, Gesundheits- und Sozialwesen” (39.217 Euro/Arbeitnehmer) gezahlt. Quelle: Statistisches Amt des Landes Sachsen Eine Reihe von Tarifverträgen enthält sogenannte Öffnungsklauseln, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Abweichung auf Unternehmensebene von diesen Sätzen zulassen. In vielen, aber nicht allen Fällen bedürfen diese Abweichungen der Zustimmung der Verhandlungsparteien, die in der Regel Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind.

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