Gibt es allgemeine Ratschläge, die Sie im Beschäftigungsbereich geben würden? Nach der Rechtsprechung zeichnen sich reguläre Arbeitsverträge durch folgende Schlüsselkriterien aus: Arbeitnehmer haben im Rahmen ihres Arbeitsvertrags umfassende Treuhandpflichten. Dabei handelt es sich in erster Linie um Unterlassungsverpflichtungen, die sie verpflichten, Handlungen zu unterlassen, die die Interessen ihres Unternehmens beeinträchtigen. Die Grundregel in diesem Zusammenhang ist, dass nur das Geschäftsgebaren unter diese Pflicht fällt, die Interessen anderer zu wahren. In der Regel ist das außerdienstfreie Verhalten der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich irrelevant. Ein Arbeitsvertrag kann auch Aspekte des Privatlebens nur in wenigen Ausnahmefällen regeln. Zum Beispiel kann ein Professioneller Athlet eine gesunde Ernährung zu sich nehmen oder auf das Rauchen verzichten müssen. Die Kategorie „neue Selbständige” umfasst alle gewerblichen Tätigkeiten, für die keine Gewerbeschein-Lizenz erforderlich ist (z. B. Schriftsteller, Berater, Übersetzer, Dozenten, Psychotherapeuten). Die neuen Selbständigen müssen ihre Tätigkeit der Sozialversicherungsanstalt für Handel und Industrie melden. Sie sind krankenversichert, renten- und unfallversichert.
Seit dem 1. Januar 2009 können sich Selbständige nach einem Opt-in-Modell gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit versichern. Aufgrund ihrer Sorgfaltspflicht sind Arbeitgeber in der Regel nicht berechtigt, Social-Media-Passwörter von Mitarbeitern in einem Beschäftigungskontext anzufordern. Sollte der Arbeitgeber die Arbeitslosenbehörde nicht benachrichtigen, würde die Kündigung als nichtig angesehen. Darüber hinaus haben Arbeitnehmer auch bei Massenentlassungen das Recht, wieder eine Wiedereinstellung einzureichen. Das Arbeitszeitgesetz und das Ruhezeitgesetz legen den Rahmen fest, in dem Arbeitnehmer zur Ausübung ihrer Arbeit herbeigerufen werden können. Im Allgemeinen beträgt die normale tägliche Arbeitszeit acht Stunden und die normale wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Die anwendbare CBA kann etwas anderes vorsehen (z. B. eine normale wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden). Die maximale tägliche Arbeitszeit beträgt 12 Stunden und die maximale wöchentliche Arbeitszeit 60 Stunden. Inwieweit ein Arbeitnehmer in diesem Rahmen arbeiten muss, hängt vom Arbeitsvertrag oder der KBA ab.
Die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften wird von den Arbeitsaufsichtsbehörden überwacht, und Verstöße führen zu Verwaltungssanktionen. „CBA” sind schriftliche Vereinbarungen zwischen Denkorganen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die für Tarifverhandlungen zuständig sind und ähnliche Auswirkungen wie das Gesetz haben. CBAs erfüllen in Österreich eine Reihe sozial- und wirtschaftspolitischer Funktionen, von denen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren. So legen sie beispielsweise Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel ein Jahr) fest, die nicht unterboten werden können.